OHNE ORDNERDIENST KEINE SPORTVERANSTALTUNG

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Der WFV möchte einen geordneten Spielbetrieb bei seinen Meisterschaftsspielen, daher ersucht er die Vereine die Sicherheitsrichtlinien einzuhalten.

Liebe Eltern - Liebe Elternvertreter - Liebe Trainer

Aus gegebenem Anlaß möchte wir um eure Unterstützung bitten. Herr Gerhard Vedra  hat seit geraumer Zeit, das Amt des Ordnerobmanns übernommen und bemüht sich bei jeder Heimrunde des ASV13 gemeinsam mit Herbert Veits, den reibungslosen Ablauf der Spiele zu gewährleisten. Laut Sicherheitsrichtlinie des WFV muß der Heimverein  sechs Ordner stellen. Bei Verstoß gegen den § 8 sind Geldstrafen von mindestens 100 Euro pro Spiel zu verhängen.  Nun zu meiner Bitte - unterstützt Gerhard Vedra bei seinem Vorhaben die Richtlinien einzuhalten - ohne seine Hilfe wäre der Meisterschaftsbetrieb bald nicht mehr möglich und wir alle wollen ja weiter Siege unserer SpielerInnen bejubeln.

Danke für euer Verständnis 

Auszug aus den SICHERHEITSRICHTLINIEN  für die Bewerbe des Wiener Fußball-Verbandes 2009/2010

§ 8 Ordnerdienst  

Der veranstaltende Verein hat nach § 20 der Meisterschaftsregeln des ÖFB alleine für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung auf dem Spielfeld und im Zuseherraum zu sorgen. Zur Ausführung dieser Verpflichtung ist ein entsprechend geeigneter und eingeschulter Ordnerdienst zu bestellen, der aus mindestens einem Ordnerobmann und 5 weiteren Ordnern besteht. Der Ordnerdienst ist mit deutlich erkennbaren und weithin sichtbaren einheitlichen Markierungsleibchen oder Markierungsjacken auszustatten. Der Ordnerdienst muss zeitgerecht vor Spielbeginn am Sportplatz vollzählig anwesend sein. Die Namen aller Ordner sind am Online-Spielbericht zu vermerken. Auf begründete Aufforderung des Schiedsrichters sind die Ordner diesem vorzustellen. Die Ordner sind verpflichtet, vor, nach und während des Spieles ihren Aufgaben pflichtgemäß und unparteiisch nachzukommen. Sie haben sich im Bereich des Spielfeldes und/oder des Zuschauerraumes aufzuhalten. Die Ordner haben ihre Kennzeichnung so lange nach Spielende zu tragen, bis die Gastmannschaft und die Schiedsrichter die Sportanlage verlassen haben. Sie haben den Schiedsrichtern ohne Aufforderung entsprechenden Schutz beim Abgang bis zu  deren Kraftfahrzeug bzw. bis zum nächsten öffentlichen Verkehrsmittel zu gewähren.  Dafür ist erforderlichenfalls rechtzeitig die Hilfe der Polizei in Anspruch zu nehmen. Dies gilt auch für den Fall, daß die Gastmannschaft einen derartigen Schutz nach  Ende des Spieles ausdrücklich verlangt.

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